Am 23.07.2015 ist das GKV VSG in Kraft getreten. Damit gilt wie es scheint, seit dem 23.07.2015 die Vorabgenehmigungspflicht für Krankentransporte, wenn sie aus Anlass ambulanter Behandlung stattfinden sollen.
Wie und wann die einzelnen Krankenkassen diese Neuregelung umsetzen werden, ist nach ersten Erkenntnissen noch nebulös. Um sich vor Zahlungsausfällen zu schützen, empfehlen wir allen Unternehmen vor Fahrtantritt, Patienten und Patientinnen darauf hinzuweisen und einen Beförderungsvertrag zu schließen, in welchem der oder die Versicherte die Kostenübernahme im Falle einer Leistungsablehnung durch die Krankenkasse zusichert.