Genehmigungpflicht für Krankentransporte

Am 23.07.2015 ist das GKV VSG in Kraft getre­ten. Damit gilt  wie es scheint, seit dem 23.07.2015 die Vor­ab­ge­neh­mi­gungs­pflicht für Kran­ken­trans­porte, wenn sie aus Anlass ambu­lan­ter Behand­lung statt­fin­den sollen.

Wie und wann die ein­zel­nen Kran­ken­kas­sen diese Neu­re­ge­lung umset­zen wer­den, ist nach ers­ten Erkennt­nis­sen noch nebu­lös. Um sich vor Zah­lungs­aus­fäl­len zu schüt­zen, emp­feh­len wir allen Unter­neh­men vor Fahrt­an­tritt, Pati­en­ten und Pati­en­tin­nen dar­auf hin­zu­wei­sen und einen Beför­de­rungs­ver­trag zu schlie­ßen, in wel­chem der oder die Ver­si­cherte die Kos­ten­über­nahme  im Falle einer Leis­tungs­a­bleh­nung durch die Kran­ken­kasse zusichert.

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